Tag 4 im Halle-Prozess

Wir berichten heute wieder aus dem Gerichtssaal in #Magdeburg vom #HalleProzess. Heute soll die Familie und das Umfeld des Attentäters befragt werden. Auch heute gibt es eine Kundgebung vom @AkAntiraMD vor dem LG. Kommt vorbei!

Christina Feist: „Ich habe die Hoffnung, dass es diesmal reicht, um das große Ganze anzusprechen. Um über rechte Ideologie und Antisemitismus in Deutschland zu sprechen.“

Dieser Prozesstag beginnt mit dem Berufen von Mutter, Vater und Schwester des Täters in den Zeugenstand. Alle drei machen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Nebenklage bittet die Schwester doch eine Aussage zu machen, um einen Einblick in sein Umfeld zu bekommen.

Anschließend wird der Ex-Freund der Schwester des Täters befragt. Dieser kann sie häufig an nur wenige Dinge erinnern und weicht den Fragen oft aus.

Einige Details konnte die Befragung der NK hervorbringen. Die Familie ist fast jedes Wochenende zum Essen zusammengekommen, dabei wurden durchaus politische Diskussionen geführt. Z.B. Merkels Einwanderungspolitk 2015 wurde von allen kritisch gesehen.

Es wurde während der Besuche vom IPad der Mutter auch Bands wie Freiwild und Böse Onkelz abgespielt.

Der Täter wurde von dem Zeugen und seiner Schwester auch mit zu Feiern genommen. An einer späteren Stelle gibt der Zeuge an, „auch“ rechte Freunde zu haben. Nach einer dieser Feiern soll der Täter auch eine andere Person mit einem Messer bedroht haben.

Nach langem Rückfragen erinnert sich der Zeuge, dass sich der Täter in seiner Gegenwart rassistisch und antisemitisch äußerte, Widerspruch durch ihn und Andere gab es nicht.

Der Zeuge gab an in einer rechtsradikalen Gruppe Mitglied gewesen zu sein, konnte allerdings auf Nachfrage keine genaueren Angaben dazu tätigen.

Fast beiläufig gibt er dabei an, dass es auch mal „rauer“ daherging, so gab es neben Pöbeleien auch Flaschenwürfe auf Menschen mit vermeintlichem Migrationshintergrund.

Die NK konfrontierte daraufhin den ehemal. Lebensgefährten der Schwester des Täters mit einem YouTube-Kanal, auf dem ein Video zu finden ist, in dem u.a. der Täter zu sehen ist, wie er im Kreis von Freunden feiert. Dabei wird u.a. rassististischer Sprachgebrauch verwendet.

Des Weiteren gibt der Zeuge an, dass der Täter ihm eine Presse gezeigt hatte, mit der man Metall biegen kann. Auch wurde er ab und zu nach seinem Fachwissen zur Metallfertigung gefragt.

Die Befragung seiner Grundschullehrerinnen ergab nicht viel Neues.

Der letzte Zeuge des Verhandlungstages, ein ehemaliger Wehrdienstleistender, der zsm. mit dem Täter seine Grundausbildung absolvierte, gab an, dass der Täter damals schon an Waffen interessiert war.

Worte wie „Jude“ und „schwul“ wurden während des Wehrdienst von vielen als alltägliche Beleidigungen verwendet und blieben unwidersprochen. Darin zeigt sich, wie normal die Verwendung von antisem. u homophoben Beleidigungen in d. Mehrheitsgesellschaft ist.

Heute zeigte sich sehr deutlich wie wichtig der Einsatz der Nebenklage ist. Fast alle wichtigen neuen Erkenntnisse wurden durch die Recherche und die kritische Befragung durch die Nebenklageanwält*innen und die Betroffenen selbst hervorgebracht.

Der #HalleProzess ist damit für heute unterbrochen und wird am 3.8. fortgesetzt. Danke auch heute wieder an die Kundgebung vom @AkAntiraMD