Unsere Beobachtungen aus dem ersten Verhandlungsabschnitt: mit dem Erscheinen des Täters im Gerichtssaal lag die Aufmerksamkeit der Medien fast ausschließlich nur auf dem Täter. Die anwesende Nebenkläger*innen wurde nicht annähernd soviel Aufmerksamkeit geschenkt.
Sichtlich bestärkt tritt er im Verfahren sehr selbstbewusst auf und versucht immer wieder Befragung zu dominieren/beeinflussen. Er weißt immer wieder darauf hin, dass die Tat und seine Aussagen sich an ein anderes Publikum richten.
Auch heute irritiert das Verhalten der Richterin:so springt sie ihm immer wieder bei und lässt dabei die gute Arbeit von Teilen der Nebenklage außer Acht.z.B. Als er darauf angesprochen wird, dass er soziale Kontakte pflegte, legt sie ihm in den Mund dass er sozial isoliert sei.
Nach der Pause wird noch einmal ein Brief seiner Mutter aufgerufen. Darin bedient sie ähnliche antisemitsche Klischees wie der Attentäter. Sie wirft einer diffusen jüdischen Entität vor ihren Sohn zerstört zu haben. Es klingt auch an, dass sie seine Radikalisierung vermutet hat.
Die Befragung des Täters endet mit einem starken Statement einiger Nebenkläger*innen, welches auf die gesellschaftlichen Dimensionen des Anschlags verweist und dazu auffordert, diese stärker zu thematisieren und sich von der Fixierung auf den Täter zu lösen.
Anschließend wird ein Beamter zu den Vernehmungen des Täters befragt.
In der Befragung des BKA-Beamten wurde anfangs häufig bereits Bekanntes zum Tatgeschehen wiederholt. Bereits in der Befragung durch das BKA war er sehr mitteilungsbedürftig.
Es zeigten sich jedoch auch erhebliche Leerstellen in den bisherigen Ermittlungen: So wurde Propaganda der sog. rechtsterr. „Atomwaffen Division“ auf dem Pc des Täters gefunden; den Hinweisen nach mögl. Kontakten wurde von Seiten der Polizei aber nicht weiter nachgegangen.
Er erhielt als Spende 0,1 Bitcoin, welche ihm über ein anonymes Board zugesandt wurde. Grund war wohl seine radikalen Äußerungen auf der Plattform.
Diese Bitcoin-Spende verkaufte er anschließend für 1000€ an einen „Mark“. Obwohl die Verabredung über anonyme Netzwerke gelaufen sein soll, fand die Übergabe auf einem Parkplatz in Eisleben nahe des Wohnortes des Täters statt.
Nicht geklärt werden konnte bisher wie der Täter jmd. fand, der sich mit ihm in Eisleben treffen wollte.
Die Nebenklage regte an, eine Sachverständige mit Blick auf die Bedeutung der Imageboards zu laden,da auch der BKA-Beamte keine Einschätzung dazu geben konnte. Bisher wurde die Bedeutung der Imageboards als Ort des soz. Austauschs und der gegenseitigen Versicherung nicht beachtet.
Fragen zu den Imageboards weißt der Täter schroff zurück bzw. beantwortet sie erst gar nicht.
Die Verhandlung wurde an dieser Stelle unterbrochen und wird morgen fortgesetzt. Auch wir werden morgen wieder vom #HalleProzess berichten.
Vielen Dank auch an die vom @AkAntiraMD organisierte Kundgebung vor dem Landgericht!