Mit dem heutigen 22. Verhandlungstag wird der #halleprozess in Magdeburg fortgesetzt. Nachdem am 18.11. das Abschlußplädoyer der Generalbundesanwaltschaft verlesen wurde, erfolgen heute Plädoyers der Nebenkläger*innen.
Während wir in den Prozesspausen aus dem Gerichtssaal berichten werden, findet vor dem Landgericht wieder eine Kundgebung statt. Der @AkAntiraMD hat für die Kundgebungen einen Spendenaufruf formuliert: https://twitter.com/AntiraAktionMD/status/1329738199850242049
Zu Beginn hielten die Anwälte der Eltern von Kevin S. die Plädoyers. RA Eifler betont zunächst, wie schwer es seiner Mandantin fiel heute zum Prozess zu kommen. Der Angeklagte zog am Tattag los um Jüdinnen_Juden und Ausländer*innen zu töten, letztlich tötete er 2 Deutsche.
Er hält fest, dass der Anschlag nicht funktionierte. Nach einem Schicksalsschlag sei der Angeklagte in Selbstmitleid verfallen, wohingegen Kevin S. mit einem Schicksalsschlag geboren sei. Kevin habe im Gegensatz zu dem Angeklagten Freude, Freunde und eine Lehre gehabt.
Zur Tat: Der Angeklagte hat Kevin kaltblütig getötet. RA Eifler beschließt sein Plädoyer mit der Bitte die gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Anschließend referiert RA Görgülü. Er schließt sich im Großen und Ganzen der Bundesanwaltschaft an, explizit jedoch nicht bei den Komplexen zu Ismet Tekin und Aftax Ibrahim.
Zunächst geht er auf mögliche Strategien der Verteidigung ein und macht deutlich, dass der Angeklagte etwa nicht freiwillig vom Versuch zurücktrat die Betenden in der Synagoge zu töten.
Görgülü führt aus, dass ein Kampf, indem sich der Angeklagte wähnte, ein Gefecht mit gleichartigen Möglichkeiten voraussetzt. Jana L. und Kevin S. konnten sich nicht wehren, wurden arglistig erschossen.
Zugleich betonte RA Görgülü, dass Kevin immer gekämpft hat, er leben wollte. Er fährt mit der Feststellung fort, dass der Angeklagte „gar nichts bewegt“ habe. Er verweist auf die Solikundgebungen, die von jungen Leuten getragen werden, die die Gesellschaft prägen werden.
RA Görgülü: „Du kriegst uns nicht klein!“. Bevor er mit den letzten Worten von Kevin beschließt (wir wollen sie hier nicht wiederholen), stellt er fest, dass der Angeklagte Kevin nicht nur getötet, sondern auch pietätlos gehandelt hat. Der Angeklagte ist gefährlich für alle.
RA Özata zitiert die Schriftstellerin Zofia Nałkowska, die in Bezug auf die Shoa sagte: „Das haben Menschen Menschen angetan.“ Er weist damit darauf hin, dass es sich auch beim Halle-Attentäter um einen ganz gewöhnlichen Menschen handelt, nicht um ein Monster oder Psychopathen.
So eine Ansicht würde die menschenfeindliche Gesinnung des Täters verschleiern. Der Täter hat zwar alleine gehandelt, ist aber aus unserer Gesellschaft erwachsen und hält ihr den Spiegel vor: Laut der Leipziger Autoritarismusstudie glaubt jede:r Vierte, Zugewanderte würden den deutschen Sozialstaat ausnutzen, viele befürchten eine „Überfremdung“. Sarrazin oder Seehofer fungieren als Sprachrohre für derlei Ansichten.
Auch in der Polizei seien daher verfassungsfeindliche Machenschaften wie das Agieren eines „NSU 2.0“ nicht verwunderlich. Ein konsequenter Umgang damit, wie etwa die Entziehung des Beamtenstatus, seien dringend erforderlich.
Auch die Schussabgaben auf Ismet sollten wie die auf seinen Bruder Rifat als rassistisch motivierter Mordversuch gewertet werden. Die GBA ginge dem Angeklagten auf den Leim, wenn sie dies nicht erkennen wollen und ihm mehr Glauben schenken als den Nebenklägern selbst.
Der Angeklagte will die Opfer zu Tätern umkehren – ein typischer Wirkungsmechanismus rechtsmotivierter Gewalt.
Ismet Tekin ergreift anschließend auch selbst das Wort: Er akzeptiert die Stellungnahme der GBA nicht, die keinen Mordversuch an ihm erkennen will.
Wenn Ismet nicht um sein Leben hätte fürchten müssen, hätte er versucht, den Täter aufzuhalten und ihm von seinem Vorhaben abzubringen, den Laden zu stürmen. Das musste er aber. Ismet: „Warum habe ich diese traumatisierenden Alpträume?“
Als Nächstes hält RAin Friedmann, die Nebenklagevertreterin von Aftax I. ihr Referat. Aftax floh vor 5 Jahren aus Somalia, um in Deutschland in Sicherheit zu leben.
Er hat sich in #Halle ein Leben aufgebaut mit Freund*innen und einem Beruf. Andererseits ist sein Leben in Halle von einem Alltagsrassismus geprägt.
Gegenüber seiner RAin äußerte er einmal: „Wenn sich nichts ändert, wird mich irgendwann jemand umbringen.“. Wie andere Betroffene traf ihn der Anschlag, entgegen dem Empfinden der Mehrheitsgesellschaft, nicht unerwartet.
Der Angeklagte war auf ihn zugerast, Aftax konnte gerade noch ausweichen, wobei er Verletzungen erlitt. Bis heute hat er Schmerzen im Knie. Neben den körperlichen Folgen leidet er vor allem seelisch und wird weiterhin von @opferberatung unterstützt.
Die Generalbundesanwaltschaft wertet den Tötungsversuch an Aftax weiterhin als Verkehrsunfall und fahrlässige Körperverletzung. RAin Friedmann referiert daher nun ihre rechtliche Einordnung.
Der Angeklagte nahm Aftax als Feindbild war und fuhr zielgerichtet auf Aftax zu. Nach Friedmann ein Musterbeispiel des bedingten Vorsatz bei einem Tötungsversuch.
Sie kritisiert, dass sich die Geberalbundesanwaltschaft bei ihrer Wertung auf die Ausführungen des Angeklagten stützt, der auch bei anderen Tatvorwürfen Schutzbehauptungen äußerte.
RAin Friedmann äußert Zweifel am Interesse an der Aufklärung des Tötungsversuch an Aftax durch Polizei und Generalbundesanwaltschaft. So werfen diese den Betroffenen vor sich Verkehrswidrig verhalten zu haben, derselbe Vorwurf der dem Angeklagten gemacht wird.
Der Prozess war daher immer auch der Kampf von Aftax als Betroffener des rechten Terrorakts anerkannt zu werden.
Sie schließt mit einem Appell von Aftax den Versuch der Tötung eines Schwarzen Menschen aus rassistischen Gründen anzuerkennen. Aftax äußert zudem erneut seine Anteilnahme mit Jana L. und Kevin S.
Nach der Mittagspause beginnt @RPietrzyk mit ihrem Plädoyer. Wie auch bereits RA Özata konzentriert sie sich auf einen Teilaspekt der Tat. In ihren Ausführungen zeigt sie den ideologischen Charakter des Tatgeschehens wie auch der Tatvorbereitung auf.
Sie charakterisiert dieses als „soziale Interaktion unter Abwesenden“. Der Attentäter sei kein Einzeltäter, auch wenn er nicht der Vorstellung des in Nazikameradschaften sozialisierten rechten Terroristen entspricht.
Nur weil wir etwas nicht sehen, bedeutet dies nicht, dass es nicht existiert. Damit verweist sie auf Online-Foren, wo sich Antisemit*innen und Rassist*innen dem Neonazikonzept des „Führerlosen Widerstands“ entsprechend organisieren.
Es war der Verdienst von @raeuberhose die Bedeutung der Imageboards im Prozess aufzuzeigen. Dort wird in Bildern und kurzen Kommentaren von und für Eingeweihte kommuniziert.
Der Schutz dieser Community war dem Angeklagten auch im Prozess wichtig. Der Verrat würde für ihn den Ausschluss aus seiner Community bedeuten (insofern fungiert die online-Community wiederum nicht unähnlich der klassischen Neonazikameradschaft)
Allein im Jahr 2019 gab es 4 Anschläge mit Bezug zu Imageboards, wobei 78 Menschen getötet wurden. Alle Anschläge waren von der Ideologie der „white supremacy“ motiviert und weisen gegenseitige Bezüge auf.
Auch hier konnte sich der Attentäter als erfahrener User im Resonanzraum der Imageboards inszenieren. So folgten auch die Toten und Tötungsversuche beim Attentat von Halle in der Konsequenz der extrem rechten Ideologie wie auch der Online-Gemeinschaft des Attentäters.
Für die Radikalisierung war wie @RPietrzyk darlegt auch das Umfeld des Attentäters von Bedeutung, indem es zu den rechten Äußerungen schwieg.
Der Attentäter versuchte sich auch im #halleprozess an sein Publikum zu wenden und diesen zum Teil des. Verweisungs- und Bedeutungszusammenhangs zu machen.
Daher ist auch der mediale Umgang mit dem Prozess von Bedeutung, wo es darum gehen muss die Perspektive der Betroffenen zu stärken statt den Täter in den Mittelpunkt zu stellen.
Es sind die Namen der Toten von #hanau und #halle an die es sich zu erinnern gilt und die von @RPietrzyk im Saal verlesen werden.
Es reicht nicht mehr „wehret den Anfängen“ zu sagen, wir sind mitten drin. Anschließend zitiert sie eine Zeugin: „The bullet is still in the gun.“.
RA Lupschitz bezeichnet das Verfahren als fair – viele Nebenkläger*innen könnten von den Folgen der Tat berichten.
Eine Betroffene aus der Synagoge sagte sie könne dem Täter verzeihen, dass er sie töten wollte, aber nicht, dass zwei Menschen an ihrer statt sterben mussten.
Eine weitere Betroffene hält fest: „Niemand kann uns auslöschen, ausmerzen.“ Er stellt seine weiteren Ausführungen unter den Titel eines jüdischen Partisanenlieds: „Wir sind da“.
Mit ‚wir‘ seien, so Lupschitz, alle Betroffenen des Anschlags, auch diejenigen, die aus verschiedensten Gründen nicht zum Prozess erschienen sind, sowie alle Unterstützer*innen gemeint.
Das Leben nach dem Terroranschlag sei ein Kampf gegen Antisemitismus, Rassismus, Antifeminismus – kurz gegen jede Unmenschlichkeit. Ein Kampf, den wir alle aufnehmen müssen.
RAin Lang sagt, der Angeklagte wollte den Prozess für die Verbreitung seiner Ideologie und zum Aufruf an andere nutzen, zur Tat zu schreiten. Das konnte zumeist gebremst werden, jedoch gab es mehrere Momente, in denen Beamt:innen und das Gericht ihm auf den Leim gegangen sind, etwa bei der Auswertung seiner Datenträger: Was die Polizei nicht finden sollte, konnte er vorsorglich löschen oder verschlüsseln.
Lang betont, dass Jana L. der Misogynie des Täters zum Opfer fiel: Sie musste sterben, weil sie eine Frau war (die es wagte ihn anzusprechen). Es sei zu kritisieren, dass Jana im Prozess gesichtslos blieb, ihre Persönlichkeit kaum zur Sprache kam.
Lang dankt den mutigen Zeug:innen, die trotz ihres Schmerzes starke Aussagen tätigen konnten, im Besonderen dem Vater von Kevin, eines der Todesopfer.
Die Erzählung von der „Guten deutschen Eichentür“ weist sie nochmals als völlig unpassend zurück.
Mit Hinweis auf die Aussage des Sachverständigen Steinitz von @Report_Antisem sagt Lang, dass jüdisch sein in Deutschland bedeutet, bedroht zu sein. Daher müsse der Staat Schutz gewährleisten. Die Beamt:innen, die am 9. Oktober im Einsatz waren, hätten sich mit dem Thema des transgenerationellen Traumas auseinandersetzen müssen, um die traumatischen Erfahrungen des Anschlags nicht noch zu verschlimmern.
Auch Lang lobt das Gericht, den Zeug:innen aus der Nebenklage genügend Raum für ihre Statements gelassen zu haben und hebt positiv hervor, dass mit @raeuberhose, @Matthias_Quent und Benjamin Steinitz (@Report_Antisem) kompetente Sachverständige gehört wurden, die zur Aufklärung über rechte Onlineaktivitäten, den Widerhall auf den Anschlag und alltäglichen Antisemitismus in Deutschland beitragen konnten.
Lang schloss ihren Vortrag mit den starken Worten der Nebenklägerin Sharfman, die sich an den Angeklagten richten: „You messed with the wrong person, you messed with the wrong family, you messed with the wrong people.“
RA Onken befasst sich in seinem Plädoyer mit dem „Kern des Prozesses“ – Der Ideologie des Täters. Er charakterisiert Ideologie als Begründung und Rechtfertigung von politischem Handeln.
In der Ideologie des Attentäters verschränkt sich Antisemitismus mit der Vorstellung eines „Genozids der Weißen.“. Diese Ideologie verbindet ihn mit dem Attentäter von Christchurch, der sein Manifest mit „The Great Replacement“ überschrieb.
Der Sachverständige Quendt hatte ausgeführt, dass sich im Rechtsterrorismus 2 Kontinuitäten fassen lassen: 1. Die Vorstellung innerer Feinde und 2. Die Konstruktion äußerer Feinde.
Aus diesen Kontinuitäten leitet sich eine antisemitische Tradition aus der nationalsozialistischen Ideologie ab. Diese lassen sich zudem auch in der Ideologie des NSU,dem Attentat von Oslo und Utoya,dem Attentat von München sowie in Christchurch und schließlich Halle feststellen.
Das verbindende Elemente der rassistischen und antisemitischen Ideologeme des Attentäters sind den Ausführungen von RA Onken nach die Entmenschlichung der durch die Ideologie identifizierten.
Der Attentäter von Halle fühlte sich zudem vom Feminismus bedroht, da dieser die tradierte Rolle der Frauen* in einer Gesellschaft in Frage stellt.
Anschließend betont RA Onken erneut die Tradition der Ideologie des Attentäters in der Rassenlehre des NS: Die Erzählung von einem Bevölkerungsaustausch ist auch in modernisierter Form Kern der Ideologie der extremen Rechten.
Die Erneuerung der extremen Rechten findet ihre Öffentlichkeit zwar in Subkulturen. Jedoch werden dort Diskurse der „Gesellschaftlichen Mitte“ verhandelt und ideologisch zugespitzt.
Die Erneuerung der extremen Rechten findet ihre Öffentlichkeit zwar in Subkulturen. Jedoch werden dort Diskurse der „Gesellschaftlichen Mitte“ verhandelt und ideologisch zugespitzt.
Anschließend betont RA Onken erneut die Tradition der Ideologie des Attentäters in der Rassenlehre des NS: Die Erzählung von einem Bevölkerungsaustausch ist auch in modernisierter Form Kern der Ideologie der extremen Rechten.
Die Erneuerung der extremen Rechten findet ihre Öffentlichkeit zwar in Subkulturen. Jedoch werden dort Diskurse der „Gesellschaftlichen Mitte“ verhandelt und ideologisch zugespitzt.
Der Attentäter nahm im Anschlag eine Einteilung des Lebens in lebenswert und lebebsunwert vor. So ist auch die Auswahl der Getöteten eine Konsequenz seiner Ideologie.
Jana L. und Kevin S. wurden von ihm folglich nicht „wahllos“ ermordet. Vom Gericht fordert Onken, dass der Täter nie wieder auf freien Fuß kommt.
Er bedankt sich zudem bei den Nebenkläger*innen und Zeug*innen. Sein Referat schließt er mit einem Zitat einer Nebenklägerin: „Du wirst mir keine Qualen mehr bereiten. Es endet hier und heute.“.
Als letzte Nebenklagevertreterin hielt heute RAin von der Behrens ihr Referat. Sie verlas zunächst einen Brief einer Mandantin. Diese erinnerte, dass es an einem 9. des Monats zwei Angriffe auf die Synagoge in Halle gab. Das erste mal am 9.11.1938, das zweite mal am 9.10.2019.
Als Verbindendes Element der Angriffe konstatiert sie den Antisemitismus, welcher Jüdinnen_Juden als „die Fremden“ markiert. In diesem Sinne versteht sie den Terroranschlag am 9.10.2019 als Angriff au alles als „fremd“ markierte.
Die Idee einer homogenen Gesellschaft, die auch den Attentäter von Halle antrieb, prägte bereits die Geschichte des 20. Jahrhunderts.
Anschließend plädiert die Nebenklägerin dafür die Erzählung der Vergangenheit als Teil der Gegenwart zu verstehen. Für die deutsche Gesellschaft stellt sich die Frage, wie sie mit der Vergangenheit umgeht, nachdem die Idee des „Nie wieder“ gebrochen ist.
Sie vergleicht daraufhin die dt. Gedenkkultur mit dem jüdischen Umgang mit der Vergangenheit.Als wesentlichen Unterschied hält sie fest,dass die dtGedenkkultur nur auf die Vergangenheit ausgerichtet ist,wohingegen in der Jüdischen die Vergangenheit einen Impuls für die Zukunft gibt.
Abschließend fordert die Nebenklägerin, dass es an der Mehrheitsgesellschaft sei das Schweigen zu Antisemitismus und Rechtsterrorismus zu brechen.
RAin von der Behrens verliest als Nächstes den Brief ihres Mandanten @JeremyBorovitz. Dieser trägt seit dem Anschlag im Alltag immer seine Kippa. Er berichtet, dass er jede Woche mit Antisemitismus konfrontiert ist.
Als schlimmer als die antisemitischen Attacken an sich empfindet er, dass ihm bisher nur einmal von einer nebenstehenden Person geholfen wurde.
Mit Blick auf den Attentäter fragt er, warum dieser nicht in seiner Familie mit seiner Ideologie konfrontiert wurde?
Er appelliert, dass die ganz normalen Deutschen die Verbreitung des Antisemitismus brechen müssen. Für die deutsche Gesellschaft war und ist der Anschlag davor, während und auch danach unvorstellbar.
Dabei liegt die Verantwortung bei der gesamten Gesellschaft. Wir alle sind nach @JeremyBorovitz dafür verantwortlich eine bessere Gesellschaft aufzubauen.
Der Täter wollte die Tat öffentlich verbreiten. Sie betont die schwierige Aufgabe die Inszenierung des Attentäters bei Wahrung seiner Rechte zu brechen. Dabei war es wichtig die Überlebenden zu Wort kommen zu lassen.
Nach Verlesung des Briefes von @JeremyBorovitz fährt RAin von der Behrens mit ihrer Einlassung fort: Auch sie betont die Kontinuitäten des Anschlags in anderen rechten Terrorakten.
Der Täter wollte die Tat öffentlich verbreiten. Sie betont die schwierige Aufgabe die Inszenierung des Attentäters bei Wahrung seiner Rechte zu brechen. Dabei war es wichtig die Überlebenden zu Wort kommen zu lassen.
Wie beim Prozess gegen den Attentäter von Christchurch war in diesem Verfahren das Bild von den Nebenkläger*innen geprägt.
In ihren weiteren Ausführungen wiederholt sie die Kritik am Umgang der Polizei mit den Betroffenen. Das, was der Sachverständige Benjamin Steinitz (@Report_Antisem) im Prozess als „sekundäre Viktimisierung“ bezeichnete.
Als Ursache für den unreflektierten Umgang der Beamt*innen mit den Betroffenen konstatiert von der Behrens das Obrigkeitsdenken in den Sicherheitsbehörden, was dazu führt Betroffene nicht als solche sondern Täter*innen aufzufassen.
Sie referiert erneut den Sachverständigen Steinitz, der vor Gericht die Skepsis der Jüdinnen_Juden gegenüber den Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt schilderte.
Als weiteres Beispiel führt sie eine Attacke auf einen jüdischen Professor in Bonn 2018 an. Die zugerufenen Polizisten verfolgten nicht den antisemitischen Angreifer, sondern griffen den Professor an (https://ga.de/bonn/stadt-bonn/juedischer-professor-kritisiert-bonner-polizei_aid-44022815).
Diese Täter-Opfer-Umkehr sei symptomatisch. Erst als sich der Professor an die Presse wandte, erfolgten Entschuldigungen der um den Ruf Deutschlands besorgten Verantwortlichen.
Am Schluß ihres Plädoyers kommt RAin von der Behrens auf die Aussage ihrer Mandantin @reblady zurück: Sie betont zum Einen das intergenerationelle Trauma der Nachkommen der Shoa-Überlebenden.
Zum anderen stellt sie heraus, dass jüdisches Leben in Deutschland heute nicht nur auf die Shoa zu reduzieren ist, sondern darüber hinausgeht.