Tag 19 im Halle-Prozess

Als erstes sagt @raeuberhose heute aus. Sie hatte kurz nachdem bekannt war, dass es in Halle einen Anschlag gibt begonnen auf verschiedenen Imageboards zu schauen wie die Tat rezipiert wird und ob es eine Ankündigung/Livestream gibt.

Sie informiert die Behörden über die Diskussionen auf den Imsgeboards und den Livestream. Sie selbst zeigt heute im Gericht einen Überblick wie die Tat live besprochen wurde. Das reicht von Mutmaßungen über die Motivation bis zu Angst vor Repression für die Boards.

Es dominierte Häme, die jedoch oft mit Sympathiebekundungen für die Tat einherging.

Auf eine Nachfrage schildert sie, dass sich im Grunde alle menschenfeindlichen Ismen auf den Imageboards und in den gesichteten Telegramchannels wiederfinden, die den Anschlag rezipieren.

Einem Screenshot ließ sich entnehmen, dass der Tag des Anschlags mit dem „Tag X“ gleichgesetzt wurde, was der extrem rechten Vorstellung von einem apokalyptischen Bürgerkriegsbeginn entspricht.

Die Sachverständige konnte Parallelen zur Online-Rezeption nach dem Anschlag von Christchurch erkennen. Nach beiden Anschlägen wurden die Täter in ein „Ranking“ von „Saints“ aufgenommen und damit die terroristischen Taten und Täter glorifiziert.

RA Hermann bringt es schön auf den Punkt „Das was Sie uns heute dargelegt haben hätte ich vom BKA erwartet“.

Als nächster Zeuge wurde ein BKA-Beamter vernommen, der die Speichermedien des Angeklagten kurz nach der Tat ausgewertet hatte. Dies brachte wenig neue Erkenntnisse.

Bemerkenswert ist jedoch, dass er am Ende seines Berichts Screenshots aus einem Video der Atomwaffen Division angehängt hat. Als er gefragt wird, wie er diese einschätzt, windet er sich darum diese als Rechte Terrororganisation zu bezeichnen, die sie ist.

Als er gefragt wird, ob es Hinweise darauf gibt, dass sie zu Anschlägen aufrufen oder rekrutieren. Er sagt die Videos enden mit den Worten „Join your local nazis“ aber er könne beides nicht erkennen.

Zuvor schätzte @raeuberhose die Organisation bereits zurecht als rechtsterroristisch ein. Weitere Berichterstattung unter https://www.belltower.news/rechtsterrorismus-was-ist-die-atomwaffen-division-92643/

RA Derin verlas im Weiteren einen rechtlichen Hinweis der den Komplex um Aftax I. als rassistisch motivierten Mordversuch forderte. Der gut dargelegte Antrag wurde vom Generalbundesanwalt ohne befriedigende Begründung abgelehnt.

In dem Antrag zeigte er auch das die GBA in ihrer Anklageschrift in diesem Zusammenhang ein verkürztes Zitat verwendet das so nicht auf diesen Komplex anzuwenden ist.

Der Antrag aus der Nebenklage, der die Aktivitäten bei Steam und seine Kommunikation auf den Plattformen zu ermitteln wurden heute abgelehnt.