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Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
I.1. Wer sind wir?
I.2. Zielstellung und Gliederung der Broschüre
II. Was ist passiert am 9.10.2019?
III. Ideologie des Attentäters
III.1. Zu den Bedingungen extrem rechter Ideologie
III.2. »White Supremacy«
III.3. Die Vorstellung des »Großen Austauschs«
III.4. Antisemitismus
III.5. Rassismus
III.6. Antifeminismus
III.7. Antiemanzipation
IV. Der Prozess gegen den Attentäter am Oberlandesgericht Naumburg in Magdeburg. Prozessverlauf und Leerstellen des Prozesses
V. Kritik an öffentlichem Gedenken
V.1. Allgemein
V.2. Konkret zum diesjährigen Jahrestag. Die Grenzen bürgerlich-staatlichen Gedenkens
VI. Schlusswort und weiterführende Informationen
I. Einleitung
I.1. Wer sind wir?
Wir haben uns als Initiative 9. Oktober Halle zusammengefunden, weil wir den rechtsterroristischen Anschlag in Halle, gegen dessen Täter seit Ende Juli der Prozess im Landgericht Magdeburg läuft, ernst nehmen und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dessen gesellschaftlichen Bedingungen und politischen Konsequenzen einfordern wollen. Ein unhintergehbarer Ausgangspunkt ist dabei die Perspektive der Betroffenen und Überlebenden des Anschlags im Besonderen und von rechter Gewalt im Allgemeinen. Diese Perspektive als Ausgangspunkt zu nehmen, bedeutet anzuerkennen, dass rechte Gewalt und rechter Terror darauf ausgerichtet sind, ihre Existenz in dieser Gesellschaft zu beenden, sie physisch zu vernichten oder zu vertreiben. Dem gilt es sich entgegenzustellen.
Was bedeutet aber dieses Entgegenstellen? Es bedeutet einzufordern und dazu beizutragen, sich mit den Bedingungen und Tendenzen innerhalb dieser Gesellschaft auseinanderzusetzen, die rechte Potentiale entstehen und bestehen lassen. Es bedeutet, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es eine lange Kontinuität rechter und extrem rechter Netzwerke und Strukturen innerhalb dieser Gesellschaft gibt. Es bedeutet aber auch, danach zu fragen, warum diese rechten Strukturen überhaupt so beständig bestehen bleiben und was die Bedingungen ihrer Existenz sind. Warum gibt es eine strukturelle Tendenz innerhalb der Sicherheitsapparate, rechten Terror und rechte Strukturen nicht ernst zu nehmen und selbst eher politisch rechts ausgerichtet zu sein? Warum werden Betroffene von antisemitischer, rassistischer und frauen*- bzw. queerfeindlicher Gewalt tendenziell eher im Stich gelassen und erfahren nur wenig Unterstützung, selbst wenn sie dem Recht nach gleichgestellt sind? Warum werden rechte Potentiale und extrem rechte Bewegungen von Vertreter*innen politischer Parteien und staatlicher Institutionen so auffällig oft verharmlost? Mit all diesen und noch weiteren Fragen ist eine tiefgreifende und dauerhafte gesellschaftliche Auseinandersetzung notwendig, wenn tatsächlich etwas gegen Rechts getan werden soll. Es gehört mit zu den gesellschaftlichen Voraussetzungen rechter Potentiale, dass diese Auseinandersetzung nicht in einer der Sache angemessenen Weise geführt, sondern eher vermieden wird.
I.2. Zielstellung und Gliederung der Broschüre
Wir haben diese Broschüre anlässlich des ersten Jahrestages des Terroranschlages von Halle am 9. Oktober 2019 verfasst. Dabei haben wir uns folgende Ziele gesetzt:
1. Eine erste Perspektive auf die dem Anschlag zugrunde liegenden gesellschaftlichen Verhältnisse aufwerfen.
2. Einen Überblick über den bisherigen Prozessverlauf bieten sowie bisherige Leerstellen aufzeigen.
3. Eine erste Kritik am gesellschaftlichen Umgang mit dem Anschlag formulieren.
Dafür soll zunächst daran erinnert werden, was am 9. Oktober 2019 in Halle geschehen ist. Daran anschließend werden Aspekte der Ideologie des Attentäters vorgestellt. Vor deren Hintergrund soll zu der notwendigen Auseinandersetzung mit der Bedeutung und den Hintergründen des Anschlags angeregt werden. Ein weiteres Kapitel setzt sich mit dem bisherigen Prozessverlauf vor dem Oberlandesgericht in Magdeburg auseinander. Hierbei wird der Fokus vor allem auf Leerstellen des Prozesses gelegt. Am 9. Oktober 2020 wird es anlässlich des Jahrestages ein offizielles, städtisches Gedenken in Halle geben. Wir möchten im darauffolgenden Teil der Broschüre eine Kritik an diesem offiziellen Gedenken formulieren. Dabei sollen zunächst allgemeine Probleme offizieller Gedenkakte thematisiert werden, um anschließend eine konkrete Kritik am diesjährigen Akt zu äußern.
Diese Broschüre möchten wir als eine erste Annäherung verstehen, die auch zur Kritik und Diskussion anregen soll.
II. Was ist passiert am 9.10.2019?
Am 9.10.2019 erschoss in Halle ein rechtsterroristischer Attentäter Jana L. und Kevin S. und versuchte 69 weitere Menschen ebenfalls zu töten. Sein erstes Ziel war die Synagoge der Jüdischen Gemeinde zu Halle. Darin hatten sich 52 Menschen versammelt, die der Attentäter ermorden wollte. Am 9.10.2019 war Jom Kippur, der höchste jüdische Feiertag im Jahr, der in der Synagoge gefeiert wurde. Der Täter beschoss die Tür zum Gelände und legte einen Sprengsatz vor das Tor, konnte sich jedoch keinen Zutritt zum Gelände verschaffen. Mit dem Werfen von Sprengsätzen und Molotowcocktails versuchte er dann die Menschen innerhalb der Synagoge zu verletzen oder zu töten. Auf der Straße ermordete er Jana L., die ihn beim Versuch die Synagoge zu attackieren, ansprach. Auch auf weitere Passant*innen schoss der Attentäter bzw. versuchte er dies.
Als der Attentäter schließlich den Versuch aufgab, in die Synagoge zu gelangen, fuhr er mit seinem Auto in Richtung des Kiez-Döner auf der Ludwig-Wucherer-Straße. Der Attentäter erklärte in seinem Livestream, dass er vorhabe, von ihm als migrantisch verstandene Personen zu töten. Im Kiez-Döner ermordete er schließlich Kevin S., der gerade sein Essen bestellt hatte. Vor und im Kiez-Döner schoss er auf weitere Personen und verletzte mindestens eine Passantin. Als die Polizei in der Ludwig-Wucherer-Straße eintraf, kam es zu einem Schusswechsel zwischen Polizei und Täter, wobei dieser am Hals verletzt wurde. Anschließend flüchtete der Attentäter, wobei er erneut die Synagoge passierte. Auf seiner Flucht steuerte er in der Magdeburger Straße auf zwei Schwarze Personen zu und versuchte diese zu überfahren. Dabei fuhr er eine von beiden an.
Die Flucht des Attentäters endete zunächst in Wiedersdorf bei Landsberg, wo er das Fluchtauto wechseln wollte. Zunächst versuchte er das Auto eines Anwohners zu erpressen. Als dieser die Autoschlüssel nicht herausgab, schoss der Attentäter auf den Anwohner und auf dessen Lebensgefährtin. Unter Androhung von Waffengewalt konnte der Attentäter anschließend das Auto eines Taxifahrers erlangen. Mit diesem Auto versuchte er weiter zu flüchten, konnte aber schließlich auf der B91 südlich von Halle gestoppt und festgenommen werden.
III. Ideologie des Attentäters
In diesem Kapitel soll die Ideologie des Attentäters thematisiert werden. Es wird zunächst auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und deren Widersprüche sowie Krisenerscheinungen als Grundlagen extrem rechter Ideologien eingegangen. Anschließend soll die übergeordnete Ideologie der »White Supremacy« vorgestellt werden, welche als ideologische Parallele der internationalen rechten Terroranschläge der letzten Jahre angesehen werden kann. Eng mit dieser verknüpft ist die Verschwörungsideologie des »Großen Austauschs«. Der Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus des Attentäters bilden eigenständige Ideologeme als ineinander verschränkte Ausdrucksweisen der Vorstellung einer »White Supremacy«. Diese, sowie die antiemanzipatorische Motivation des Anschlags, werden abschließend nochmals gesondert herausgestellt.
III.1. Zu den Bedingungen extrem rechter Ideologie
Wenn wir uns ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, was die Bedingungen der Existenz rechter Ideologien sind, dann kommen wir nicht umhin, uns mit deren Entstehungsbedingungen innerhalb der bestehenden bürgerlich-demokratischen Gesellschaft selbst auseinanderzusetzen. Es gilt zu erkennen, dass diese Tendenzen aus der Mitte der bestehenden Gesellschaft entstehen und nicht etwas sind, was sie von Außen angreift. In der Mitte dieser Gesellschaft und aus ihr heraus gibt es eine lange Kontinuität von Antisemitismus, Rassismus, Antifeminismus, Sozialdarwinismus und von Antiemanzipation. Im extrem rechten Weltbild werden diese Tendenzen vereint und mit der Bereitschaft zu ihrer gewaltsamen Durchsetzung radikalisiert.
Die Auseinandersetzung mit dem Anschlag erfordert die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Voraussetzungen extrem rechter und rechtsterroristischer Potentiale. Davon ausgehend ist die Kanalisierung rechter Prägungen und extrem rechter Potentiale durch unterschiedliche Akteure zu problematisieren. Zu diesen Akteuren gehört einerseits die sogenannte »Neue Rechte«, die versucht, rechte und extrem rechte Ideologien unter anderem mittels der Strategie der Selbstverharmlosung gesellschaftlich anschlussfähig zu machen. Auf der anderen Seite besteht weiterhin die »Alte Rechte«, die extrem rechte, faschistische und nationalsozialistische Vorstellungen eindeutig und unverschleiert propagiert. Zusätzlich tragen aber auch Politiker*innen und Journalist*innen zur Verbreitung und Radikalisierung bei, da sie populistische und ideologische Ressentiments, Motive und Einstellungen bedienen und reproduzieren.
Die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der die Politik als eigenständige Sphäre von der Sphäre der Ökonomie abgetrennt ist. Die politische Sphäre ist demokratisch organisiert, nicht jedoch die ökonomische Sphäre. Gerade dort aber, im Bereich der Produktion und davon ausgehend, findet Ausbeutung und Hierarchisierung statt und dort werden die Entscheidungen darüber getroffen, was und wie produziert wird und welchen Lohn die Arbeitskräfte erhalten, um sich unter den dadurch bestimmten Bedingungen am Leben zu erhalten. Die ökonomische Sphäre erhält durch diese Abtrennung eine Eigendynamik, die ebenso nicht demokratischer Kontrolle unterliegt. Dieses gesellschaftliche System ist durch die Form der parlamentarischen Demokratie legitimiert und wird durch das Gewaltmonopol des Staates durchgesetzt. Die Abtrennung der politischen Sphäre führt zudem zu einem staatlichen Verwaltungsapparat, der zugleich ein demokratisch legitimierter Herrschaftsapparat ist. Diese Form der Einrichtung der gesellschaftlichen Verhältnisse macht diese zu einer antagonistischen Gesellschaft, also einer Gesellschaft, die von in ihr selbst unauflösbaren Widersprüchen bestimmt wird.
Die bürgerlich-demokratische Gesellschaft ist also nicht nur eine bürgerlich-demokratische, sondern auch eine kapitalistische Gesellschaft, die von tiefen Widersprüchen durchzogen ist, die sie aus sich selbst heraus produziert. Als kapitalistische Gesellschaft ist sie aber auch eine Gesellschaft, in der die Mechanismen und Funktionsweisen von Ausbeutung und Herrschaft nicht offensichtlich, sondern in die ökonomischen Produktionsverhältnisse und die politischen Verhältnisse der Demokratie verkleidet sind. Genau das ist der Grund für das Entstehen und das beständige Bestehen ideologischer Auffassungen über die Ursachen von ökonomischer Ausbeutung, von politischer Herrschaft, von existenzieller Unsicherheit und über Möglichkeiten des Zugangs zum gesellschaftlichem Reichtum und zu gesellschaftlicher Mitbestimmung.
Die ideologischen Vorstellungen, die in extrem rechten Weltbildern vereint werden, können als verfehlte Versuche der Verarbeitung und Beantwortung der Wahrnehmungen von Unsicherheit, Bedrohung und Angst, die aus den gesellschaftlich verursachten Veränderungen und Krisenerscheinungen hervorgehen, verstanden werden.
III.2. »White Supremacy«
Als »White Supremacy« wird eine Ideologie verstanden, die von der Überlegenheit einer »weißen Rasse« ausgeht. Ihre historischen Wurzeln hat diese Vorstellung in der kolonialen Ära der Vereinigten Staaten. Eng verbunden ist die Ideologie der Überlegenheit einer »weißen Rasse« mit Untergangsszenarien derselben, wie im nächsten Unterkapitel zum »Großen Austausch« ausgeführt.
In den vergangenen Jahren beschreibt »White Supremacy« eine Internationalisierung rechten Terrors aus antisemitischen sowie rassistischen Motiven. Am Anfang dessen steht das 2011 begangene Attentat von Oslo und Utøya. Daran schlossen sich die Attentate von München (Deutschland, 2016), Pittsburgh (USA, 2018), Christchurch (Neuseeland, 2019), Poway (USA, 2019), Oslo (Norwegen, 2019), El Paso (USA, 2019), sowie der Terroranschlag von Halle am 9. Oktober 2019 an. Im Frühjahr 2020 wurde im hessischen Hanau ein weiteres rassistisches Attentat in Deutschland verübt.
Gemeinsam ist den Anschlägen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar aufeinander beziehen. Veröffentlichte »Manifeste« nehmen häufig Bezug aufeinander. Ihnen gemeinsam ist zudem, dass das Internet als Agitations- und Resonanzort fungiert.
III.3. Die Vorstellung des »Großen Austauschs«
Weite Teile der Partei »Alternative für Deutschland«, die sogenannte »Identitäre Bewegung«, Rechtsterroristen wie der Attentäter von Halle und von Christchurch – sie alle beziehen sich auf die Vorstellung vom »Großen Austausch«. Der Täter von Halle hat dieses rechte Gedankengebäude in dem Video, das er während des Anschlags streamte, in wenigen Worten sehr deutlich mitgeteilt. Darin erklärte er seine Motivation damit, dass der Feminismus die Ursache für sinkende Geburtenraten im Westen sei. Diese würden dann als Rechtfertigung für Masseneinwanderung dienen, wobei die Wurzel aller Probleme aber »die Juden« seien, die diesen »großen Austausch« organisieren würden. Diese Vorstellung ist eine besondere Form der Verbindung von Antisemitismus, Rassismus und Antifeminismus, mit dem Ziel der gewaltsamen Ermordung oder Vertreibung aller Menschen mit Migrationsgeschichte und der Ermordung oder Vertreibung aller Juden*Jüdinnen. Zur Umsetzung dieser Vorstellung soll ein autoritärer Staats- und Herrschaftsapparat errichtet werden, der auch die traditionellen Geschlechterrollen und Familienverhältnisse wieder etablieren soll.
Das ist eine Vorstellung, die davon ausgeht, ein geheimer Plan wäre die Ursache für die Fluchtbewegungen vieler Menschen nach Europa. Demnach gäbe es eine Strategie »globaler Eliten«, die europäische Bevölkerung auszutauschen und durch eine zu ersetzen, die sich leichter ausbeuten ließe. Es würden also Menschen aus Ländern des Nahen Ostens und Afrikas nach Europa gelockt, um sie hier als billige Arbeitskräfte einzusetzen. Die »einheimische« europäische Bevölkerung solle auf diese Weise durch eine »gefügigere«, eingewanderte Bevölkerung ersetzt werden.
Der Rassismus ist offensichtlich, wenn die Menschen, deren »Masseneinwanderung« als Bedrohung dargestellt wird, einerseits als minderwertig und andererseits als mit der Kultur und Religion ihrer Herkunftsgebiete untrennbar verbunden angesehen werden. Das Motiv »globaler Eliten«, die hinter dem Austauschplan stünden, ist als Wiederauflage antisemitischer Weltverschwörungsideologien klar zu erkennen, auch wenn dabei vermieden wird, diese eindeutig als jüdisch zu bezeichnen.
Die Idee vom »Großen Austausch« beinhaltet aber nicht nur eine völlig falsche Erklärung der Ursachen für Migration und Flucht von Menschen aus ihren Herkunftsländern, sondern auch für die Ursachen von wirtschaftlichen, sozialen und politischen Krisenerscheinungen in den europäischen Ländern selbst. Diese werden in einer angeblich stattfindenden »illegalen Masseneinwanderung« gesucht, die als »Eroberung«, »Kolonisation«, »Überfremdung« und »Islamisierung« Europas durch Einwanderer dargestellt wird. Widersprüche und Konflikte, die aus der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaftsform hervorgehen, werden so auf das Verhältnis zwischen Bevölkerungsgruppen verlagert. Gesellschaftliche Problemlagen werden somit ausschließlich auf der Ebene von Kultur, Religion und körperlichen Merkmalen diskutiert und personalisiert. Die Angst vor ökonomischem und sozialem Abstieg soll so durch ihre Verschiebung auf die Ebene rassistischer Zuschreibungen und des »Othering« nicht-weißer Menschen abgewehrt und bekämpft werden. Menschen gehören in dieser Vorstellung zu verschiedenen Gruppen mit einer jeweils eigenen Identität, in denen Kultur, Religion und körperliche Merkmale fest miteinander verbunden sind. Das ist die moderne Form des Rassismus, die in dieser Vorstellung vom »Großen Austausch« enthalten ist.
Innerhalb dieser ideologischen Vorstellungswelt erscheint die Situation des »Großen Austauschs« als Ausnahmezustand, der gewaltsam abgewehrt werden muss. Diese Vorstellung, die den bevorstehenden Untergang der westlichen Kultur als Bedrohungsszenario zeichnet, soll extrem rechte und rassistische Gewalt als Selbstverteidigung in einer Not- und Abwehrsituation erscheinen lassen und sie dadurch rechtfertigen. Extrem Rechte sehen sich durch diese Vorstellung veranlasst, entweder als virtuell vernetzte Einzelne terroristisch aktiv zu werden oder sogenannte Bürgerwehren zu bilden. Sie schließen sich zu Gruppen zusammen, die sich auf einen Bürgerkriegszustand vorbereiten, in dem sie ihre Vorstellung der Tötung und Vertreibung all derjenigen verwirklichen können, die für sie nicht hierher oder dazugehören. Juden*Jüdinnen erscheinen darin als ein erstes Ziel, da sie von ihnen als die eigentliche Ursache des »Großen Austauschs« angesehen werden.
III.4. Antisemitismus
Die Ideologie des Antisemitismus funktioniert über Projektion und Personalisierung. In der Moderne wird jüdischen Menschen dabei vor allem die Verantwortung für anonyme und abstrakte Bewegungen der kapitalistischen Produktionsweise, insbesondere der Finanzsphäre, zugeschrieben. Diese erscheinen als eine bestimmte Gruppe von Menschen, welche mit negativen Eigenschaften assoziiert wird: Durch eine lange Geschichte des christlichen Antijudaismus, die auch immer wieder mit Pogromen und Vertreibungen einher ging, wurden sie schon zuvor ausgesondert und in die Rolle des inneren Feindes gedrängt. Wird die Ursache ökonomischer Ausbeutung, der Bedrohung und der Realität sozialen Abstiegs, von Vereinzelung, von steigendem Druck zur Rationalisierung, Flexibilisierung und Eigenverantwortung, von drohender Überflüssigkeit und weiteren gesellschaftlichen Krisenerscheinungen nicht im Produktionssystem selbst erkannt, erfolgt tendenziell eine Verschiebung in die Sphäre von Handel, Finanz und Spekulation, die zugleich mit Juden*Jüdinnen identifiziert wird.
Der Antisemitismus ist der von vornherein zum Scheitern verurteilte Versuch, die abstrakte Seite des Kapitalverhältnisses und dessen gesellschaftlicher Folgeerscheinungen von der konkreten Seite abzutrennen, also die Finanzsphäre von der Produktionssphäre. Das geschieht im falschen Glauben, dadurch einen rein »schaffenden« Kapitalismus, ohne die vorgestellte »heimtückische« Ausbeutung durch »parasitäre« Mächte, errichten zu können. Weil dieses Vorhaben aber nicht gelingen kann, da all diese Erscheinungen, die realen Abstraktionen und die konkreten Vorgänge in der Produktion untrennbar miteinander zusammenhängen, und diese ebenso mit den gesellschaftlichen Folgeerscheinungen, kann der Versuch einer Durchsetzung dieser Vorstellungen nur mit Zwang und Gewalt einhergehen. Der Antisemitismus ist daher als gewaltsamer Versuch zu verstehen, der Gewalt der gesellschaftlichen Verhältnisse mächtig zu werden.
In der antisemitischen Ideologie werden Juden*Jüdinnen aber nicht nur damit, sondern mit sich widersprechenden gesellschaftlichen Erscheinungen identifiziert. Einerseits werden auf sie eben alle destruktiven Elemente und Erscheinungen der modernen bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft projiziert, die sich aus ihrer politisch-ökonomischen Struktur selbst ergeben – also die abstrakte Seite des Kapitals und der Kapitalvermehrung, Spekulation an Börse und Finanzmärkten, instrumentelle Rationalität, die Globalisierung des Kapitals und die Erschütterung und Auflösung aller traditionellen Verhältnisse. Andererseits werden aber auch die gegenrevolutionären Vorstellungen, aus denen die faschistischen und nationalsozialistischen Konzeptionen wesentlich zusammengesetzt wurden, wie »das Recht des Stärkeren, das Führerprinzip, Sozialdarwinismus, Herrschaft über Presse und Justiz, Gleichschaltung der Verwaltung, Hetzpropaganda, Gewaltherrschaft und Rassenvorurteile«, mit ihnen identifiziert, wie es in den antisemitischen »Protokollen der Weisen von Zion« zu finden ist.
Genauso wurden und werden aber auch die Arbeiterbewegung und der Bolschewismus oder heute der sogenannte »Kulturmarxismus«, d.h. die vermeintliche Vorherrschaft »marxistischer Ideologie« und alles, was an Vorstellungen damit in Verbindung gebracht wird, in Sphären des öffentlichen Lebens auf Juden*Jüdinnen projiziert. In der Vorstellungswelt des Antisemitismus selbst stellt das keinen Widerspruch dar, denn jüdische Menschen erscheinen darin als die »Gegenrasse« schlechthin, die als so mächtig und bedrohlich vorgestellt werden, dass nur ihre Vernichtung als Ausweg möglich erscheint. Für den Antisemitismus ist diese Vereinigung widersprüchlicher Elemente geradezu die Bestätigung der Macht und der Bedrohlichkeit, die in der »Jüdischen Weltverschwörung« gesehen wird. In den verschiedenen Konzepten und Vorgehensweisen, von denen behauptet wird, dass sie sich nur an der Oberfläche voneinander unterscheiden, würde sich gerade die Raffiniertheit und Gefährlichkeit des geplanten und strategischen Vorgehens zeigen.
Die sich widersprechenden Konzepte von Finanzkapital und Emanzipationsbewegungen werden in der antisemitischen Weltsicht als komplementär zueinander aufgefasst: Beide werden als »wurzellos« oder »vaterlandslos«, global agierend, abstrakt und materialistisch aufgefasst und beide würden abstrakte, kosmopolitische, internationalistische und multikulturalistische Ziele und Strategien verfolgen, die die herkömmliche Lebenswelt, Traditionen und Hierarchien auflösen und zerstören.
III.5. Rassismus
Die Ideologie des Rassismus dient der Rechtfertigung von Überausbeutung und der Aufrechterhaltung von Herrschafts- und Machtverhältnissen. Dabei sieht er bestimmte Menschengruppen aufgrund ihnen zugeschriebener Merkmale als minderwertig an.
Er ist einerseits innerhalb von Gesellschaften als ein Mittel zur Sicherung von Vorteilen im Wettbewerb auf dem freien Markt, innerhalb der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, dem Grad der Ausbeutung der Arbeitskraft, dem Zugang zu politischer Teilhabe und Selbstbestimmung und materieller Ressourcen wirkmächtig. Andererseits bestimmt Rassismus als ideologische Struktur auch auf globaler Ebene Zugänge zu materiellen und politischen Ressourcen. Deutlich wird das auf grausame Weise insbesondere an den Grenzregimen, mit denen die Länder und Regionen, die global – zu Kolonialzeiten wie heute – vom Rassismus profitieren: Sie versuchen den Zugang zu ihnen zu regulieren, einzuschränken und zu begrenzen, wobei sie menschenunwürdige Bedingungen und den Tod vieler Menschen bewusst in Kauf nehmen.
In der BRD wirkt Rassismus in nahezu allen Bereichen der Gesellschaft. Rassistisch motivierte Morde und Anschläge – die Wahl des Kiez-Döners als Anschlagsziel in Halle oder der Anschlag im Februar diesen Jahres in Hanau – sind dabei Ausdruck eines gesellschaftlichen Dauerzustands, der von Mikroaggressionen im öffentlichen Raum, über rassistische Beleidigungen und Angriffe bis hin zu institutionalisiertem Rassismus z.B. in Form rassistischer Polizeikontrollen reicht.
Rassismus äußert sich außerdem in Politiken und Handlungsweisen, die hierarchisierende Unterscheidungen treffen und durchsetzen wollen, um die von dieser Markierung Betroffenen ungleich zu behandeln. Das führt bis zum Ausschluss betroffener Menschen aus der Gesellschaft und ihrer existenziellen Bedrohung.
Ein maßgeblicher Faktor des strukturellen Rassismus in der BRD ist die Asylgesetzgebung, die für viele Menschen jahrelanges Leid und das Leben in Unsicherheit und unter menschenunwürdigen Bedingungen bedeutet. Daran zeigt sich auch, dass der Status, den Menschen aufgrund politischer und institutioneller Entscheidungen bekommen, ein wesentliches Element eines rassistischen politischen Systems darstellt. Rassismus zeigt sich in weiten Teilen der Gesellschaft auch in Verhaltensweisen, die sich auf nicht deutsch klingende Namen beziehen.
III.6. Antifeminismus
Die Ideologie des Antifeminismus spielt schon seit dem Beginn der Äußerung feministischer Positionen und Forderungen eine zentrale Rolle in der politischen Rechten. Antifeminismus kann als Reaktion auf das Brüchigwerden traditionell-patriarchaler gesellschaftlicher Strukturen und Rollenverständnisse verstanden werden. Gerade die immer weiter gehende Auflösung der gesellschaftlichen Basis patriarchaler Vorstellungen führt in Teilen der Gesellschaft – die von der bürgerlichen Mitte über das konservative Spektrum bis zur extremen Rechten reichen – dazu, antifeministische Positionen zu vertreten.
Antifeminist*innen sehen durch »den Feminismus« die traditionelle, heterosexuelle Familie bedroht. Diese Vorstellung von Familie ist dabei zutiefst patriarchal und hält an traditionellen Rollenbildern vom Mann* als Ernährer und der Frau* als Mutter und Hausfrau fest. Frauen* sind in diesem Weltbild Männern* untergeordnet, ihnen wird einzig die Aufgabe für den Erhalt des imaginierten »Volkes« oder »der weißen Rasse« Kinder zu gebären, zugeordnet.
Die politische Rechte hängt darüberhinaus einem traditionellen und binären Verständnis von Geschlecht an. In diesem Weltbild ist kein Platz für Menschen, die nicht in diese Vorstellung von heterosexueller Zweigeschlechtlichkeit passen wie Lesben, Schwule, Bi, Trans-, Inter- und nicht-binäre Personen. Das legt die Grundlage für Anfeindungen und Übergriffe.
Schon seit langem, spätestens aber seit dem Nationalsozialismus, ist antifeministische Ideologie mit Antisemitismus verbunden. Juden*Jüdinnen werden dabei als verantwortlich für die Verbreitung von Ideen des Feminismus angesehen, welche die traditionelle Rolle der Frau* und die traditionelle Form der Familie in Frage stellen und so den Niedergang des »Volkes« oder der Nation herbeiführen würden.
Die rechtsterroristischen Attentate der vergangenen Zeit offenbaren ein Bild von gekränkter Männlichkeit: Männer* nehmen sich als vom Feminismus, von einer imaginierten jüdischen Übermacht, von Frauen* und Migrant*innen bedroht wahr. Diese Selbstviktimisierung dient dabei als Legitimation für das Verüben von Anschlägen: Rechte Attentäter projizieren ihre eigenen Vernichtungsfantasien auf andere und inszenieren sich selbst als Opfer.
Solch ein männlicher Opfermythos findet seinen Ausdruck unter anderem in der Online-Community selbsternannter »Involuntarily Celibates«, kurz »Incels«. »Incels« sind davon überzeugt, dass Männer* grundsätzlich einen Anspruch auf weibliche Körper hätten, der ihnen jedoch unrechtmäßig verwehrt werde. Der Attentäter von Halle ließ während seines Live-Streams einen Song laufen, der auf das Attentat eines »Incel« verweist, der im Oktober 2018 in Toronto mit einem Auto in eine Menschenmenge raste und zehn Menschen tötete.
Die »Incel-Bewegung« ist dabei nicht als Ausnahmeerscheinung zu betrachten, vielmehr finden sich deren Ideen von männlicher Vormachtstellung und der Abwertung des Weiblichen in großen Teilen der Gesellschaft wieder.
III.7. Antiemanzipation
Die Ideologie der Antiemanzipation, die sich gegen Bestrebungen und Bewegungen der Emanzipation von Herrschafts- und Ausbeutungsverhältnissen richtet, ist schon länger mit dem Antisemitismus verbunden. Schon in den 1920er und 1930er Jahren wurden Vorstellungen eines »Kulturbolschewismus« und des »jüdischen Bolschewismus« nicht nur von der nationalsozialistischen Propaganda, sondern auch in der bürgerlichen Publizistik außerordentlich weit verbreitet. Heute hat sich, ausgehend von rechten Kreisen in den USA, die Vorstellung eines »Kulturmarxismus«, d.h. die vermeintliche Vorherrschaft »marxistischer Ideologie« im öffentlichen Leben, im rechten Denken weltweit verbreitet. Dieser würde es anstreben, Institutionen wie die Nation, das Heimatland, traditionelle Hierarchien, Autorität, Familie, das Christentum und die traditionelle Moral zu zerstören, um ein ultra-egalitäres und multikulturelles, wurzelloses und seelenloses globales System zu errichten.
Die Herkunft dieses »Kulturmarxismus« wird dabei auf die Frankfurter Schule zurückgeführt. Mit diesem Namen wird eine Gruppe von kritisch-theoretischen Intellektuellen bezeichnet, zu denen auch Max Horkheimer und Theodor W. Adorno gehörten, die sich um die Fortführung und Erweiterung einer von Marx inspirierten Kritik der Gesellschaft bemühten und die mehrheitlich einen jüdisch-familiären Hintergrund hatten. Mit ihrer Emigration in die USA – die aufgrund ihrer akuten Bedrohung durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten notwendig geworden war – und der Etablierung einiger von ihnen an amerikanischen Universitäten hätten sie diese Ideen in die westlichen Gesellschaften gebracht und sie dadurch von innen »durchsetzt«.
In der BRD ist dieses Motiv der Zersetzung der gesellschaftlichen Ordnung durch den »Kulturmarxismus« in der gesellschaftlichen Rechten in einer anderen Variante weit verbreitet. Diese Variante führt gesellschaftliche Veränderungen, die als Verfallserscheinungen angesehen werden, auf den Einfluss der 1968er Bewegung zurück. Die habe mit ihren Vorstellungen von gesellschaftlicher und sexueller Emanzipation, Frauen*befreiung und Feminismus, Sozialismus, Ökologie und Multikulturalismus die traditionellen Grundlagen der Gesellschaft zerstört und sei mit ihrem »Marsch durch die Institutionen« nun in die herrschenden Positionen gelangt. Es ist das Motiv der »linksgrünen Ideologie«, das davon ausgeht, Linke und Grüne würden eine »kulturelle Hegemonie« ausüben, wodurch ein »linksgrüner Mainstream« »politisch korrekter Gutmenschen« gesellschaftlich bestimmend wäre, der eine »Meinungsdiktatur« mit zugehöriger »Lügenpresse« hergestellt hätte.
Schon das in der Krisenzeit der späten Weimarer Republik weit verbreitete Bild des »Kulturbolschewismus« stellte eine Verbindung zwischen »christlicher Mitte« und »völkischer Rechter« her, die darin gemeinsam ein »volksgefährdendes« Symptom kulturellen »Verfalls« zu erkennen meinten. Eine ähnliche Konstellation ist auch heute zu beobachten, wenn jegliche Überlegungen dazu, auf irgendeine Weise planend in die Ökonomie einzugreifen, als Weg in die Knechtschaft einer DDR 2.0 skandalisiert werden, während in Krisensituationen staatliche Maßnahmen in massivem Ausmaß gefordert und auch umgesetzt werden. In der Abwehr emanzipatorischer Ideen ist die bürgerliche Mitte mit der konservativen und radikalen Rechten nach wie vor fest verbunden.
IV. Der Prozess gegen den Attentäter am Oberlandesgericht Naumburg in Magdeburg. Prozessverlauf und Leerstellen des Prozesses
Am 21. Juli 2020 begann der Prozess gegen den Attentäter vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Naumburg. Aus Platzgründen sowie im Zuge der COVID-19 Pandemie findet die Verhandlung im Landgericht Magdeburg statt. Der Prozess wird von der Richterin Ursula Mertens geleitet.
Zum Prozessauftakt kam es zur Verlesung der Anklageschrift durch die Vertretung des Generabundesanwalts. Bereits hier wurde klar, dass es keine Änderung in der Bewertung rechten Terrors in Deutschland gegeben hat. Seit dem Oktoberfestattentat 1980 halten deutsche Justiz und Polizei an der Einzeltäterthese fest. So wird dem Angeklagten zweifacher Mord, versuchter Mord in mehreren Fällen, fahrlässige und gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung mit Todesfolge, schwere räuberische Erpressung sowie Volksverhetzung nach § 130 des Strafgesetzbuches (StGB) zur Last gelegt. Neben der Problematik, dass in der Anklageschrift von einem isolierten Einzeltäter ausgegangen wird, taucht darin der rassistische Mordversuch während der Flucht des Attentäters an Aftax I. nur als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auf. Dazu kommt, dass Aftax I. erst kurz vor dem Prozessauftakt als Nebenkläger zugelassen wurde. Ebenso musste einer der Betreiber des Kiez-Döner, İsmet Tekin, bis zum Prozessbeginn kämpfen, um vom Gericht als Nebenkläger anerkannt zu werden.
Die Aufzeichnungen des Anschlags mit der Helm- und Bodycam des Attentäters dienen als zentrales Beweismittel im Verfahren. Zusammen mit seinem Geständnis ist der reine Tathergang umfangreich ausgewertet worden. Jedoch handelt es sich bei seinen Aussagen und den gestreamten Videos um von ihm selbst produziertes Propagandamaterial. Dass sich die Ermittlungsbehörden dieser Tatsache anscheinend nicht bewusst sind, wird zum Beispiel daran deutlich, dass vom Attentäter gewählte Begrifflichkeiten auch ohne entsprechende Kennzeichnung in den Akten des Bundeskriminalamts (BKA) auftauchen und vom Gericht in der Verhandlung unkritisch verwendet werden. Vor dem Hintergrund, dass es dem Attentäter bei der Ausführung seiner Tat vorrangig darum ging zu zeigen, dass Anschläge auch mit wenig Geld und selbstgebauten Waffen möglich sind, sollte das Gericht sich dieser Tatsache eigentlich bewusst sein. Stattdessen lässt es eine generelle Sensibilisierung für die Verbreitungsmechanismen rechter Propaganda vermissen. Die Videos zeigen nur, was der Täter zeigen will.
Nach der Aussage des Täters zu Beginn des Prozesses sollte sein soziales Umfeld befragt werden. Seine direkten Angehörigen verweigerten jedoch die Aussage. Seine Mutter war schon am Tattag mit offen antisemitischen Äußerungen gegenüber einem TV-Team aufgefallen. Ein Abschiedsbrief, den sie vor einem Selbstmordversuch verfasst hat, beinhaltet ebenfalls antisemitische Äußerungen.
Aus dem Umfeld des Angeklagten wurde nur der Ex-Schwager des Attentäters vernommen. Die vorsitzende Richterin und die Staatsanwaltschaft treten in der Befragung sehr zurückhaltend auf und scheinen kein Interesse daran zu haben, dem Narrativ des Täters, dass in seinem Umfeld niemand etwas von seinen Plänen gewusst habe, kritisch nachzugehen. Nur die intensive Befragung durch Nebenklageanwält*innen macht deutlich, dass sehr wohl Menschen aus dem Familien- und Bekanntenkreis des Attentäters von dessen politischen Einstellung gewusst haben und diese auch in Teilen selbst vertreten. So kamen Videos ans Tageslicht, die den Angeklagten mit Freunden trinkend zeigen, wobei zu sehen ist, wie alle Anwesenden im Raum über rassistische Witze lachen. Im Prozess wurden dann ein ehemaliger Bekannter aus der Bundeswehr und Lehrerinnen des Angeklagten vernommen. Auch hier setzte sich fort, dass dem Narrativ des Täters als einem isolierten, sozialscheuen Menschen nur die Nebenklage etwas entgegen hält. Häufig werden Zeug*innen entlassen, ohne dass die Generalbundesanwaltschaft nur eine Frage an sie richtet.
Die Befragung des BKA ergibt keine Neuigkeiten, die nicht durch das Video oder Antifarecherche schon bekannt gewesen wären. Es werden einige Beamt*innen des BKA sehr schnell wieder aus dem Zeug*innenstand entlassen, da sie nicht vorbereitet sind, relevante Teile der Berichte nicht verfasst haben, in neun Monaten nicht fähig waren, die Onlineaktivitäten nachzuvollziehen oder überhaupt Ermittlungsergebnisse vorzulegen. Auch folgt das BKA dem Narrativ des Täters, dass es da nichts geben würde und demzufolge nichts zu finden wäre. Der MDR schafft das, was dem BKA nicht gelungen ist: Sie legen sich einen Steamaccount an und finden viele Onlinekontakte des Täters, die das BKA nicht verfolgt hat.
Der Angeklagte tritt im Verfahren größtenteils sehr selbstbewusst auf und versucht immer wieder Raum für sich zu beanspruchen. Die Richterin ist oft von der Sprechart und den diskriminierenden Worten des Attentäters überrumpelt und schafft es nicht immer ihm Einhalt zu gebieten. Die Auslassungen des Täters gegenüber den Prozessbeteiligten verlaufen analog einer Kommunikation auf Imageboards: sehr schnelle und vorgefertigte Narrative werden reflexartig gegen das zuvor Gesagte in Stellung gebracht. Der Attentäter nutzt während seiner Äußerungen vor Gericht eine »memehafte« Sprache, um sich auszudrücken. Diese in rechten politischen Kontexten verwendeten Memes (Bilder mit dazu passenden humoristischen oder satirischen Texten) nutzen Codes, welche als eine Art »verschlüsselte« Kommunikation dienen, um sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Oft bilden diese Versatzstücke rechter Ideologie ab, die unter dem Deckmantel des »schwarzen Humors« verschleiert werden. Allein wenn es um sein Umfeld und seine (Online-)Kontakte geht, agiert der Angeklagte zurückhaltender und vorsichtiger. Gerade im Hinblick auf seine vorranging im Internet stattgefundene Radikalisierung und internationale Vernetzung ist es katastrophal, wie das BKA und das Gericht kein Interesse daran zeigen, Licht ins Dunkel zu bringen. Über die von der Nebenklage angeregte Hinzuziehung von Sachverständigen wurde noch nicht entschieden. Die These des sozial isolierten Einzeltäters wird hier mit derselben aktiven Verweigerungshaltung aufrechterhalten, wie es schon seit Jahren im Kontext rechtsterroristischer Attentate der Fall ist. Auch der Umgang der vorsitzenden Richterin mit dem Attentäter, indem sie ihn teilweise versucht als »Muttersöhnchen« lächerlich zu machen, stützt letztlich dieses Narrativ.
Dagegen ergibt sich für uns nach der bisherigen Beweisaufnahme das Bild eines Unterstüzer*innenkreises. So konnten sowohl Mutter als auch Vater des Attentäters von der Tatvorbereitung wissen. Sie unterstützten ihn zumindest teilweise bei der Finanzierung der für die Tat benötigten Materialien. Auch nutzte der Attentäter zur Vorbereitung Arbeitsräume auf dem Grundstück seines Vaters. Ideologische Bestätigung erhielt er in der Online-Community, die für ihn als sozialer (Resonanz-)Raum fungierte.
Vergleicht man den Halle-Prozess mit anderen Verfahren über rechten Terror wie etwa mit dem NSU-Verfahren, so sind auch einige Unterschiede zu konstatieren. So lässt die Richterin der Nebenklage Raum, um die Arbeit zu machen, die sie und andere Prozessbeteiligte nicht machen (wollen). In starken, persönlichen und anklagenden Aussagen schafft es die Nebenklage die gesamtgesellschaftliche Dimension dieser Tat und die Bedeutung einer solchen hervorzuheben. Nur dank der Nebenkläger*innen und deren Anwält*innen wird die Kontinuität von rechtem Terror im Gericht thematisiert. Sie schaffen es deutlich zu machen, dass Antisemitismus nicht allein ein Problem der extremen Rechten ist, sondern schon immer von einer breiten gesellschaftlichen Mehrheit getragen wird. Sie zeigen auf, dass die Shoa ein Trauma ist, das sich über die Generationen weiterträgt. Nur durch die Nebenklage wird deutlich, dass der Täter nicht aus einem Vakuum heraus agiert hat, sondern dass seine Haltung aus einer deutschen Mehrheitsgesellschaft erwächst, wobei er nur »einen Schritt weiter gegangen« ist, gewissermaßen umgesetzt hat, was viele denken. Nur dank Aussagen der Betroffenen wird in diesem Gerichtssaal auch davon gesprochen, dass es in der BRD ein strukturelles Rassismusproblem gibt. Sie fordern vor dem Gericht ein, endlich anzuerkennen, dass die Radikalisierung und die Ideologie des Täters nicht neu sind, und dass sich Ermittlungsbehörden und Justiz weigern, diese Kontinuitäten zu erkennen.
Die Betroffenen des Anschlags kritisieren im Prozess nicht nur die mangelhafte Ermittlungsarbeit des BKA, auch das Verhalten der Polizei nimmt einen großen Teil der Aussagen ein. Diese hat es nicht geschafft, Betroffenen am Tag des Anschlags ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Im Gegenteil: Zeug*innen sprechen in vielen Fällen davon, wie sie auch durch das Vorgehen der Polizei Traumatisierungen erfahren haben. Auch die fehlenden Kenntnisse und Sensibilisierung der Polizist*innen am Tattag wird wiederholt kritisiert. Hier agiert die vorsitzende Richterin dann erwartungsgemäß: Sie hält eine schützende Hand über die Beamt*innen und relativiert in einigen Aussagen sogar die geschilderten Erfahrungen der Zeug*innen. Trauriger Höhepunkt dessen ist die Androhung der Vorsitzenden, gegen solidarisches Klatschen nach Zeug*innenaussagen von Betroffenen mit einem Bußgeld vorzugehen.
Einige der Nebenkläger*innen äußerten sich auch kritisch über die Verhandlungsführung des Gerichts. Wie auch bei den Polizist*innen nehmen sie eine fehlende Sensibilisierung sowie Kenntnisse über jüdisches Leben wahr. Die fehlende Auseinandersetzung des Gerichts zeigt sich auch im Sprachgebrauch, wo immer wieder antisemitische und rassistische Ideologie unreflektiert reproduziert wird, was auf eine fehlende Auseinandersetzung mit der Ideologie schließen lässt. So wurde in Bezug auf jüdische Menschen öfter von »den Anderen« gesprochen, wodurch die vom Täter vorgekommene Exklusion aus der Mehrheitsgesellschaft auch im Gericht wiederholt wird.
Die Beteiligung am Prozess war zum Auftakt des Verfahrens noch enorm. Die Aussagen des Täters und die ersten Befragungen des BKA haben noch viele verschiedene Presseorgane verfolgt und wiedergegeben. Inzwischen bleiben, abgesehen von Lokaljournalist*innen und wenigen Vertreter*innen größerer Medienhäuser, fast alle Presseplätze leer. Ein Großteil der Presse hat so scheinbar vor allem die Perspektive des Angeklagten und das ritualisierte Abstreiten einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung, aber nur wenige Aussagen von Betroffenen des Anschlags verfolgt.
Die Diskrepanz zwischen der mit dem Prozess verbundenen Hoffnung auf Aufklärung der Tatumstände und dem Prozessablauf äußert sich auch an anderer Stelle. So fehlt es derzeit immer noch an ausreichender staatlicher Unterstützung der Nebenkläger*innen um sicherzustellen, dass diese an der Verhandlung teilnehmen können.
Bisher versuchten bekannte Rechtsextremist*innen nur an einem Prozesstag im Gericht zu erscheinen. Die 45 Zuschauer*innenplätze sind meistens bis zum Ende der Verhandlungstage mit überwiegend solidarischen Menschen besetzt.
V. Kritik an öffentlichem Gedenken
V.1. Allgemein
Zu den Voraussetzungen des Rechtsradikalismus und rechten Terrors in der Gegenwart zählt auch die übliche Form des Gedenkens, wie sie auch im Fall des Anschlags von Halle von offizieller Seite vorgesehen ist. Dieses Gedenken nimmt die Gestalt eines formalen Aktes an, der gerade die Funktion hat, die für eine tatsächliche Aufarbeitung notwendige gesellschaftliche und politische Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Vermeidung dieser notwendigen Auseinandersetzung findet gegenwärtig nicht mehr vorrangig in der Form der aktiven Abwehr, der Verleugnung oder des Verdrängens statt, wie noch in den ersten Jahrzehnten nach der nationalsozialistischen Herrschaft, sondern in Form offizieller Gedenkveranstaltungen. Solange diese notwendige Auseinandersetzung nicht geführt, sondern vermieden wird, solange die gesellschaftlichen Voraussetzungen des Rechtsradikalismus unverändert weiterbestehen, solange werden auch die rechtsradikalen Potentiale weiterbestehen. Es kann daher kein Entgegenstellen gegen rechte Tendenzen und rechten Terror geben, ohne diese politische Auseinandersetzung über deren gesellschaftliche Voraussetzungen zu führen. Erinnerung, die nicht zu dieser Auseinandersetzung führt, bleibt formal und leer und damit einer Abwehrhaltung verhaftet.
V.2. Konkret zum diesjährigen Jahrestag: Die Grenzen bürgerlich-staatlichen Gedenkens
Das offiziell vom Land Sachsen-Anhalt und von der Stadt Halle geplante Gedenken soll mit einem zweiminütigen Kirchenläuten ab 12.01 Uhr beginnen. In dieser Zeit soll auch das öffentliche Leben in der Stadt still stehen. Ab 16.00 Uhr sollen an der Synagoge und am Kiez-Döner Gedenktafeln enthüllt werden, wobei der Bundespräsident eine Rede halten soll. Um 17.30 Uhr findet dann in der ehemaligen Ulrichskirche die zentrale Gedenkfeier statt, bei der unter anderem auch der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt sprechen soll. Außerdem soll ab 13.00 Uhr eine Landesdemokratiekonferenz zum Thema Antisemitismus stattfinden, auf der laut Ankündigung darüber diskutiert werden soll, wie gegen Antisemitismus vorgegangen werden könne.
Trotz dieser angekündigten Konferenz zu Antisemitismus ist dort oder auf den Gedenkveranstaltungen eine politische Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Voraussetzungen von Antisemitismus, Rassismus, Antifeminismus und rechter Ideologien nicht zu erwarten. Zu erwarten sind dagegen Appelle an Vielfalt und Miteinander und Anrufungen von Demokratie und offener Gesellschaft. Das Vorbringen der bürgerlichen Demokratie als Gegenmittel gegen rechte und extrem rechte Potentiale muss aber insofern leer und unwirksam bleiben, als es genau diese Form der politischen Organisation ist, die die autoritären und totalitären Potentiale hervorbringt. Diese Form der Demokratie entspricht ihrem Begriff nicht voll und wurde ihrem Inhalt nach nicht wirklich konkretisiert, weil sie den für die materielle Reproduktion und die gesellschaftliche Vermittlung entscheidenden Bereich der Ökonomie gar nicht umfasst. In diesem für das alltägliche Leben so wichtigen Bereich ist keine demokratische Beteiligung und kollektive Entscheidungsfindung möglich, sondern hier ist Einfügung und Anpassung unausweichlich vorgegeben.
Diese Konstellation erweist die bestehende Form der Demokratie in der alltäglichen realen Lebenserfahrung als höchst unvollständig und muss jede Anrufung an sie als falsch und scheinhaft erscheinen lassen. Die demokratischen Anrufungen müssen ins Leere laufen, wenn in weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens nicht demokratisch gehandelt und gelebt werden kann. Es besteht hier ein Missverhältnis zwischen dem verkündeten demokratischen Anspruch und der ständig erfahrenen undemokratischen Realität, die den Begriff der Demokratie schließlich selbst angreift, da er nur noch als leere Hülle erscheint, die keinen wirklich vorhandenen und lebbaren Inhalt besitzt.
Die bürgerliche Politik, wie sie auch die Politik des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle bestimmt, ist nicht in der Lage, auf diese immanenten Widersprüche der bürgerlichen Gesellschaft auf eine der Sache angemessene Weise zu reagieren. Die Antwort des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle auf den Anschlag lässt damit die Grenzen der bürgerlichen Demokratie erkennen, die nicht an die Ursachen rechter Ideologien und Potentiale heranreichen kann. Sie kann nur mit Maßnahmen, wie Sicherheits- und Integrationskonzepten reagieren, die längst überfällig und von den jüdischen Gemeinden schon lange gefordert worden waren. Was in bürgerlichen Demokratien gesellschaftlich notwendige Realität ist, dass jüdische Einrichtungen dauerhaft durch die Staatsgewalt vor Übergriffen geschützt werden müssen, wird nun hier in Folge des Anschlags erst tatsächlich umgesetzt.
Der Zweck offiziellen Gedenkens besteht in erster Linie in der symbolischen Selbstvergewisserung und damit in der Legitimation der bestehenden gesellschaftlichen Institutionen. Gedenkpolitik ist immer Symbolpolitik. Die Frage ist dann allerdings, ob die symbolischen Handlungen auf etwas verweisen, was auch tatsächlich gesellschaftlicher Wirklichkeit entspricht oder es zumindest werden kann. Es muss also gefragt werden: Werden am 9. Oktober 2020 um 12.01 Uhr die Kirchenglocken geläutet und steht das gesellschaftliche Leben zu dieser Zeit tatsächlich deswegen still, weil die Einwohner*innen der Stadt Halle und ihre öffentlichen Institutionen dem Anschlag gedenken und sich mit dessen gesellschaftlichen Bedingungen auseinandersetzen? Werden die Gedenktafeln, die an der Synagoge und am Kiezdöner enthüllt werden, als Symbole für eine permanent geführte Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Voraussetzungen des Anschlags stehen? Werden den Worten, die bei der zentralen Gedenkveranstaltung gesprochen werden, politische Schritte folgen, die an die gesellschaftlichen Ursachen antisemitischer, rassistischer und antifeministischer Einstellungen heranreichen? Wird die Landesdemokratiekonferenz zu einer politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung führen, die die Grundlage des Antisemitismus in den bestehenden Verhältnissen der bürgerlichen Demokratie selbst betrifft? Wird in der Folge der Gedenkveranstaltungen die Auseinandersetzung mit rechten Strukturen und die Auseinandersetzung mit staatlichen Strukturen, die einerseits teilweise rechte Strukturen befördern oder selbst in sie verstrickt sind, die andererseits aber rechte Taten zugleich auch aufklären, interpretieren, bewerten und über sie urteilen sollen, tatsächlich auf angemessene Weise stattfinden?
Wenn das offizielle Gedenken nicht dazu führt, dass solche politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen geführt werden, dann stehen die Zeichen für nichts, die Symbole verweisen auf keine gesellschaftliche Realität und die Symbolpolitik bleibt damit leer.
Das wird dann passieren, wenn das offizielle Gedenken vor allem der kollektiven Selbstbestätigung und der Legitimierung der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung verpflichtet ist. Denn dann muss von den Strukturen in dieser Ordnung, die rechte Potentiale hervorbringen, abgesehen werden, wodurch sie unangetastet bestehen bleiben. Das offizielle Gedenken ist so angelegt, dass es zeigen soll wie umfassend die bestehenden Institutionen auf den Anschlag reagieren und daher nichts darüber hinaus gehendes notwendig ist. Die Perspektive der Überlebenden und der Angehörigen wird nur insoweit miteinbezogen, wie es diesem gewünschten Bild ausreichendem staatlichen Handelns entspricht. Wären die staatlichen Institutionen an einer umfassenden Aufarbeitung tatsächlich interessiert, müsste sich das auch in einer anderen Gestaltung des Gedenkens zeigen, das die Perspektive der Überlebenden und der Angehörigen umfassend miteinbezieht.
VI. Schlusswort und weiterführende Informationen
Wir hoffen mit dieser Broschüre einen ersten Beitrag zur Aufklärung des Anschlag-Komplexes leisten zu können. Wie bereits einleitend geschrieben, konnte hier nicht jedem Aspekt bis ins Detail nachgegangen werden. So bleiben etwa bei den Online-Aktivitäten des Attentäters weiterhin Fragen offen. Auch scheint es lohnenswert etwa der gesellschaftlichen Verankerung des Antisemitismus als Produkt der bürgerlich-kapitalistischen Ordnung weiter nachzugehen. Ebenso fehlt bisher die öffentliche Auseinandersetzung mit der Wahrnehmung des Anschlages aus einer migrantischen Perspektive und den daraus resultierenden Folgen für Menschen, die nicht der Mehrheitsgesellschaft angehören. Trotzdem hoffen wir eine erste kritische Perspektive auf den Terroranschlag vom 9. Oktober 2019 und den ihm zugrunde liegenden Verhältnisse eröffnet, sowie unsere Kritik an der bisherigen Auseinandersetzung deutlich gemacht zu haben. Daher haben wir im Folgenden einige weiterführende Links angeführt, die sich zum einen umfassender als hier möglich mit dem Prozess auseinandersetzen und zum anderen migrantische Perspektiven auf den Tag des Anschlags schildern.
Bisher existiert die Broschüre nur auf deutscher Sprache. Wir bemühen uns darum, zeitnah Übersetzungen online zu veröffentlichen.
Für Fragen, Anmerkungen und Kritik sind wir offen – schreibt uns gerne eine Mail an: ak_09_oktober_halle@riseup.net
Download Broschüre: Broschüre Ini – Webversion
Links:
Blog der Nebenklage im Prozess: https://www.halle-prozess-report.de
Prozessberichterstattung von Halle gegen Rechts Bündnis für Zivilcourage, Radio Corax und AK Protest des StuRa der MLU Halle-Wittenberg: https://anschlag.halggr.de/category/aktuell/
Prozessberichterstattung des Zentrum Demokratischer Widerspruch e. V. (Democ): https://democ.de/halle/
Migrantische Perspektiven auf den Tag des Attentates: https://transit-magazin.de/2020/09/migrantische-perspektiven-auf-den-anschlag/
Initiative 9. Oktober Halle: https://twitter.com/ak9oktober (Twitter) // https://www.instagram.com/ak_9oktoberhalle/ (Instagram)